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19.05.2025

Nordrhein-westfälische "Soko Grunderwerbsteuer": 150 Millionen Euro in zwei Jahren zurückgeholt

Eine neue Regionalabteilung des Landesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität Nordrhein-Westfalen (LBF NRW) Bergisches Land-Sauerland ist darauf spezialisiert, systematisch Ausfälle bei der Grunderwerbsteuer bei internationalen Unternehmen aufzudecken. Diese "Soko Grunderwerbsteuer" hat in zwei Jahren 150 Millionen Euro zurückgeholt, so das Finanzministerium des Landes.

Seit 2021 hat Regionalabteilung VII (Bergisches Land-Sauerland) des LBF NRW einen Schwerpunkt bei der Ermittlung internationaler Konzerne mit Grundbesitz in Deutschland, die für die Grunderwerbsteuer relevante Sachverhalte nicht erklären. Wie das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen mitteilt, haben die spezialisierten Fahnder im Jahr 2023 ein steuerliches Mehrergebnis von knapp 70 Millionen Euro erzielt, in 2024 sogar 82 Millionen Euro. Davon seien 2024 allein fast 30 Millionen Euro auf Nordrhein-Westfalen entfallen. Und auch für 2025 sei erneut ein hohes zweistelliges Millionenergebnis zu erwarten.

Schwerpunkt der Einheit in der LBF-Regionalabteilung sei die Analyse der Erfassung der steuerwirksamen Umstrukturierung ausländischer Gesellschaften, Stiftungen und Fonds mit Grundbesitz in Nordrhein-Westfalen. Bei bestimmten Veränderungen im Bestand der Gesellschafter falle nämlich Grunderwerbsteuer an, wenn die Gesellschaft Immobilien besitzt – auch wenn es nur mittelbare Anteilsverschiebungen zum Beispiel über mehrere zwischengeschaltete Beteiligungsgesellschaften gibt, erläutert das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen. Diese Rechtsvorgänge müssten beim Finanzamt angezeigt werden. In der Praxis unterbleibe das allerdings oftmals, sodass keine Steuer festgesetzt werden kann. Frühere Ermittlungen hätten ergeben, dass ein signifikant höheres Risikopotenzial besteht, sobald sich die Konzernstruktur auch auf das Ausland erstreckt und die Steuerpflichtigen nicht im Inland ansässig sind. Dem spürten die Grunderwerbsteuer-Ermittler aus dem LBF NRW in Wirtschaftsdatenbanken und ausländischen Handelsregistern nach.

Mit Erfolg: "Die Arbeit unserer Fahnderinnen und Fahnder in diesem Grunderwerbsteuer-Spezialfall wird in den anderen Bundesländern und auch international in Fachkreisen aufmerksam verfolgt", erklärt LBF-Leiterin Stephanie Thien. "Tatsächlich bemerken wir auch ein verändertes Anzeigeverhalten – das Bewusstsein, dass es hier keine Grauzone gibt, in der man seine Steuerpflicht vernachlässigen darf, wächst. Das ist eine direkte Folge des erhöhten Fahndungsdrucks aus Nordrhein-Westfalen und kommt der Steuergemeinschaft in ganz Deutschland zugute."

Das LBF NRW bündelt seit Anfang 2025 die gesamte nordrhein-westfälische Steuerfahndung mit rund 1.200 Experten auf dem Gebiet der Bekämpfung von Steuerbetrug, Geldwäsche und Cybercrime. Es ist die erste Landesbehörde dieser Art in der Bundesrepublik.

Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, PM vom 16.05.2025