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Steuertipp: Auch Stiefsöhne sind bei der Grunderwerbsteuer befreit, aber...

Zwar muss es einem steuerlichen Laien nicht bekannt sein, dass Grundstückserwerbe von Stiefkindern ebenso von der Grunderwerbsteuer befreit sind, wie Erwerbe von leiblichen Kindern. Wird der Sachverhalt - beziehungsweise der Steuerbescheid - jedoch erst von einem Steuerberater geprüft, nachdem die Frist abgelaufen ist, dagegen Einspruch einzulegen, so liegt ein grobes Verschulden des Stiefsohns vor, wenn er vom Steuerberater erfährt, eigentlich nicht steuerpflichtig gewesen zu sein. Dass er bereits vor Ablauf der Einspruchsfrist beabsichtigt hatte, einen Steuerberater mit der Prüfung des Bescheids zu beauftragen, sei unerheblich. (Hessisches FG, 5 K 160/23) - vom 15.05.2024

Rechtstipp: Krankenversicherung: Ein Hund als Gefährte muss nicht bezahlt werden

Hat sich eine Frau mit Autismus auf Empfehlung ihrer Therapeutin einen Hund angeschafft, der ihr hilft, die Wohnung zu verlassen und soziale Kontakte zu pflegen, so muss ihre Krankasse später nicht die Ausbildung des Gefährten zum Autismus-Assistenzhund bezahlen. Das Argument der Frau, dass sie den Hund ohne dieses Zertifikat nicht überall mitnehmen dürfe, zog nicht. Ist die Frau in der Lage, auch ohne den speziell ausgebildeten Hund Alltagsgeschäfte zu bewältigen, so muss die gesetzliche Krankenversicherung die Ausbildung nicht bezahlen. Ein solcher Gefährt ist sicherlich sinnvoll und nützlich, jedoch bestehe keine rechtliche Erforderlichkeit. (LSG Niedersachsen-Bremen, L 16 KR 131/23) - vom 21.10.2024