19.09.2023
Die Stadt Düsseldorf hat die Genehmigung für 77 Mietwagen von vier verbundenen Unternehmen widerrufen, die über Vermittlungsplattformen im Internet (zum Beispiel UBER) Fahrgäste befördern. Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf hat in einem Eilverfahren entschieden, dass der Widerruf voraussichtlich zu Recht erfolgt ist. Die Unternehmen müssen ihren Mietwagenbetrieb nunmehr sofort einstellen.
Nach dem Personenbeförderungsgesetz muss eine Genehmigung zum Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen widerrufen werden, wenn der Geschäftsführer eines Mietwagenunternehmens unzuverlässig ist. Hiervon sei nach den im Eilverfahren vorliegenden Erkenntnissen auszugehen.
Offenbleiben könne, ob sich bereits aus den von der Stadt Düsseldorf zur Begründung des Widerrufs angeführten Gesetzesverstößen die Unzuverlässigkeit des Geschäftsführers ergibt. Denn auch nach dem Widerruf der Genehmigungen hätten die von ihm geführten Unternehmen die Mietwagen teilweise weiter eingesetzt, so das VG. Damit hätten sie gegen eine Hauptpflicht des Personenbeförderungsrechts verstoßen.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen eingelegt werden.
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 14.09.2023, 6 L 1791/23
Pressemitteilung 30 vom 18.09.2023