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07.12.2022

Jahressteuergesetz 2022: Hessen für Anrufung des Vermittlungsausschusses

Hessen stimmt dem Jahressteuergesetz (JStG) 2022 Finanzausschuss des Bundesrates nicht zu. Das Bundesland plädiert für die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Die Gas-Soforthilfe solle entlasten und keine unnötige Bürokratie schaffen, so die Kritik des Finanzministeriums des Landes.

Die partielle Besteuerung der Entlastungsbeträge aus dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz, die das JStG 2022 vorsieht, bedeute für alle Verfahrensbeteiligten einen extremen bürokratischen Aufwand. Die Energieversorger sollen die gewährten Entlastungen an die Finanzverwaltung melden. Vermieter und Hausverwaltungen müssten die Entlastungsbeträge auf die einzelnen Wohneinheiten aufteilen und Namen und Anschrift an die Finanzbehörden weitergeben. Die Finanzämter sollten anschließend die besteuerungsrelevanten Fälle ermitteln. Die betroffenen Endkunden müssten die Beträge in den Steuererklärungen angeben.

"Es ist die Aufgabe der Finanzämter, Steuern zu verwalten und nicht, eine verteilungspolitische Unschärfe bei der Dezember-Soforthilfe auszubügeln. Diesen Bürokratieaufwuchs durch den Bund gehen die unionsgeführten Finanzminister nicht mit und zwar zum Schutze aller Beteiligten, die von dieser neuen Bürokratie betroffen wären, betont Finanzminister Michael Boddenberg (CDU).

Hessen werde daher im Finanzausschuss des Bundesrates dem Jahressteuergesetz nicht zustimmen und plädiere mit den anderen unionsgeführten Ländern Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt für die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Über das weitere Vorgehen zum Jahressteuergesetz 2022 werde im Anschluss an die Ausschussbefassung das Bundesratsplenum, das sich voraussichtlich am 16.12.2022 mit dem Jahressteuergesetz 2022 befassen wird, entschieden.

Finanzministerium Hessen, PM vom 05.12.2022